Anerkennung nach §15 FAO bei entsprechender Belegung möglich für 2021/2022
2021 BVEB Zertifikatskurse Verfahrensbeistand mit erweitertem Curriculum
vielen Dank für Ihr Interesse an unserer BVEB anerkannten Ausbildung zum zertifizierten Verfahrensbeistand. Wir freuen uns, dass sich Qualität und Leistung unserer Kurse herumgesprochen hat. Alleinstellungsmerkmal unserer Zertifikatsausbildung ist die durchgängige Betonung der Subjektstellung des Kindes als dem wesentlicher Bestandteil von Kindschaftssachen. Gerade die BVEB Zertifizierung wird im Gegensatz zu anderweitigen Zertifikaten zunehmend von Familien- und Oberlandesgerichten als Voraussetzung zur (weiteren) Verfahrensbeistandsbestellung eingefordert. Zudem hat der Gesetzesgeber die Tatsache der Qualifizierungs- und Zertifizierungsnotwendigkeit von Verfahrensbeiständen aufgegriffen und sie bereits als Gesetzesvorlage verabschiedet. Eine Zertifizierung ist daher auch oder insbesondere für bereits tätige Verfahrensbeistände als Zusatz Qualifikation von besonderem Interesse.
Rahmenbedingungen - Hybride Ausbildungsformen -
Auch in 2021/2022 bieten wir Ihnen wieder unsere BVEB anerkannten Zertifikations Ausbildungen zum Verfahrensbeistand in unterschiedlichen Varianten. Unsere Kurse finden statt in Hamburg, Leipzig, Mainz und Rösrath bei Köln. Aufgrund der besonders verantwortungsvollen Tätigkeit eines Verfahrensbeistandes für die betroffenen Kinder im familiengerichtlichen Verfahren, den demnächst greifenden Gesetzesänderun-gen der §§ 158/159 FamFG sowie den Wünschen des Gros der bisher ca. 1300 ausgebildeten Verfahrensbeiständen, wurde unser bisher bewährtes Curriculum ab März 2021 um einen zusätzlichen obligatorischen 6. Block erweitert. Einziges Thema dieser 3 x 1 tägigen ONLINE Veranstaltung: „Die Stellungnahme des Verfahrensbeistandes bei Gericht“ - zukünftig gesetzlich verankerte Pflicht.
Die Zertifikatskurse sind unterteilt in je sechs Blöcke à drei Tage (ca. 180 obligatorische Unterrichtseinhei-ten/UE) – verteilt über 6 bis 9 Monate. Hinzu kommen weitere ca. 100 UE Praxistransfer und Selbstlern-einheiten in freier Zeitgestaltung. 1-3 Kursblöcke werden in ONLINE Form stattfinden. Buchbar sind unsere Kurse als Wochenend- / Werktags- oder Mischkurs. Die Ausbildungszeiten sind: Tag 1 von 14–20 Uhr | Tag 2 von 9–19 Uhr | Tag 3 von 9–15 Uhr. Bei einem Block verlängern sich die Zeiten auf täglich 9-19 Uhr. Alle Kurse unterscheiden sich weder bezüglich der Kosten, Inhalte oder Dauer, noch bezüglich der Besetzung der 3 ReferentInnen. Lediglich die Terminierungen und Orte sind unterschiedlich.
Zusammengefasst bieten Ihnen somit eine qualitative, intensive und höchst professionelle Ausbildung an mit hohem Wissens-, Praxis- und Haltungstransfer. Wir tragen damit der vom Gesetzgeber und den Fachleuten geforderten Qualität und notwendigen Fachlichkeit des Verfahrensbeistandes erneut Rechnung. Der Zeitaufwand ist dosiert und gut zu bewältigen. Und – es lohnt sich für die betroffenen Kinder. Freuen Sie sich schon jetzt auf Ihre zukünftige Tätigkeit als BVEB zertifizierter Verfahrensbeistand.
Kompetenzerwerb - als Verfahrensbeistand wie für alle jugend- und familienrechtlichen Tätigkeiten -
Unsere am Kind orientierte Ausbildung setzen wir unter anderem bei folgenden Schwerpunktthemen konkret um:
Termine
Beginn |
Ende |
Art |
Ort |
Fr 13.04.21 |
So 08.08.21 |
WE/WT |
Hamburg I |
Fr 19.03.21 |
So 11.07.21 |
WE |
Leipzig |
Di 06.04.21 |
Mi 22.09.21 |
WT |
Rösrath |
Fr 07.05.21 |
So 26.09.21 |
WE |
Rösrath I |
Fr 20.08.21 |
So 13.03.22 |
WE |
Rösrath II |
Fr 15.10.21 |
So 08.05.22 |
WE |
Leipzig |
Sa 13.11.21 |
So 12.06.22 |
WE |
Mainz |
Sa 27.11.21 |
So 03.07.22 |
WE |
Hamburg II |
*WE=Wochenend WT= Werktag |
|
Interessenten
Diese praxisorientierte und BVEB anerkannte Zertifikationsausbildung richtet sich an Rechtsanwälte (Förderung für Fachanwälte nach § 15 FAO mit Zeit und Geldersparnis) sowie diplomierte PädagogInnen, PsychologInnen und/oder SozialarbeiterInnen. Ein Quereinstieg ist bei Geeignetheit möglich. Die Ausbildung ist auch oder insbesondere für bereits tätige Verfahrensbeistände als Zusatz Qualifikation von besonderem Interesse. Wichtige Grundlage der BVEB Zertifizierung ist u.a. die Dauer der Ausbildung über mehrere Monate sowie der zeitliche Umfang. Somit sollen nicht nur Wissenselemente, sondern Haltungen und Praxisumsetzung vermittelt und internalisiert werden. „Zertifizierungen“ von Anbietern, die u.a. dieser Grundlage nicht entsprechen, werden von der BVEB wie auch von immer mehr Amts- und Oberlandesgerichten nicht als alleinige Zugangsvoraussetzung anerkannt. Achten Sie bei Vergleichen daher immer zusätzlich auf das Preis / Leistung Verhältnis. Kurskosten für 18 Ausbildungstage incl. Zertifizierung 2'180 €
Sie haben Interesse und wollen zeitnah an diesem Qualitätskurs teilzunehmen? Dann senden Sie uns bitte durch Betätigung des folgenden Kontaktbuttons Kontakt eine Nachricht. Sie bekommen dann sämtliche Informationen und Unterlagen innerhalb von 48 Stunden zugesandt. Bitte beachten Sie: Eine Aufnahme in die Kurse erfolgt nach Eingangs Reihenfolge
AKTUALISIERT AM 14.04.2020
Eltern – Kind Bindung im Kontext Familiengericht / Verfahrensbeistandschaft Grundlegendes zur fachlichen Bewertung von Kindeswillen und -wohl
Ein Tages Workshop am NEUTERMIN SA 15.08.2020 in HH Stillhorn von 9-18 Uhr
Dr. Evelin Kirkilionis Verhaltensbiologin, Forschungsgruppe Verhaltensbiologie des Menschen
Inhalt Mit der Einführung des Rechtsinstitutes der Verfahrensbeistandschaft hat der Gesetzgeber in verschiedenen Schritten die Subjektstellung des Kindes im familiengerichtlichen Verfahren gestärkt und hervorgehoben. In den Fällen, in denen es für die Subjektstellung des verfahrensbeteiligten Kindes wegen möglichem Interessensgegensatz zu seinen Eltern erforderlich ist, wird ihm zusätzlich ein Verfahrens-beistand an die Seite gestellt. Rolle / Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist es, die subjektiven Interessen des Kindes zu erkunden, zu wahren und diese im Verfahren zur Geltung zu bringen.
Doch was bedeutet das für die Praxis. Was sind Kriterien, um den Willen zu eruieren? Was ist eigentlich das grundlegende intrinsische Interesse oder der Wille von Kindern? Ist er konstant, authentisch und berücksichtigenswert? Oder sind es „nur“ Äußerungen, deren Bedeutung und Tragweite das Kind ja noch gar nicht überblicken kann? Und wie finde ich die Interessen und den Willen gerade bei Säuglingen, Baby’s und Kleinkindern, die Ihren Willen nicht sprachlich äußeren?
Um diese Fragen beantworten zu können bedarf es des Wissens um den Bedürfnis-, Erfahrens-, Wissens- und Erkenntnishorizont von Kindern. Dieses ergibt sich teils aus rein subjektiven, teils aber auch aus fachlichen Erkenmtnissen von z.B. Bindungsverhalten, Entwicklungspsychologie und Familienstrukturen
Themen und Kompetenzerwerb Im Rahmen des Workshops sollen genau hierfür wissenschaftliche Inputs gegeben und Blickwinkel aufgezeigt werden. Hieraus sollen mögliche „Werkzeuge“ alltagstauglich abgeleitet werden. Themen sind
Rahmenbedingungen Die Veranstaltung findet statt am SA den 21.03.2020 von 9:00-18:00 Leonardo Hotel Hamburg Stillhorn. Die TeilnehmerInnen Zahl ist auf 30 begrenzt. Für die Verpflegung muss selber gesorgt werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 145,00 €.
TeilnehmerInnen Der Workshop richtet sich an alle im Familiengericht Tätigen (Jugendamt, Vormund, (Umgangs)Pfleger, Verfahrensbeistand…) Verbindliche Anmeldungen bitte umgehend und formlos an fortbildung@stieler-online.de. Es sind nur noch 3 Restplätze von 30 Plätzen frei
AKTUALISIERT AM 14.04.2020
Update Familienrecht – Halbtagesveranstaltung für Praktiker
Auftaktveranstaltung in Rösrath / Leipzig / Hamburg
Halbjährliche Vormittagsveranstaltung 9-13 Uhr
Termine Rösrath Der Sommerberg | FR 15.05.20 / FR 09.10.20
Termine Leipzig Amedia Hotel | FR 08.05.20 / FR 20.11.20
Termine Hamburg Stillhorn Leonardo Hotel | FR 19.06.20 / FR 30.10.20
Inhalt Mit dem Familienverfahrensrecht (FamFG) hat der Gesetzgeber zum 01.09.2009 das Nebeneinander verschiedener Verfahrensordnungen im Fachbereich des Familienrechtes ergänzt, zusammengeführt und neu geordnet. Während also die Normen und Gesetzeskette durch die Legislative neu sortiert und ergänzt wurde, liegt es im Alltagsgeschehen nunmehr an der Judikative, durch „faktisches Recht“ (Richterrecht) bestehende Gesetze auszulegen und unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln durch Beschlussfassung zu konkretisieren. Aktuelle Beispiele hierfür sind derzeit u.a. das Wechselmodell als Bestandteil des Sorgerechtes!? Die Gewichtung des Kindeswillens beim Umgang!? Vollstreckungen bei Umgangsverfahren!? Geschlossene Unterbringung!? u.v.m.
Themen und Kompetenzerwerb Im Rahmen des Update Familienrecht werden aktuelle und aussagekräftige Beschlüsse der Fach- und Beschwerdegerichte vorgestellt. Hierzu gehören auch die Hinterfragung und Klarstellungen bzgl. der unterschiedlichen Rollen und Aufgabenkreise von z.B. Verfahrensbeiständen, Umgangspfleger und -begleiter, Ergänzungspflegern, Vormündern etc. Sie werden anschließend anhand aktueller Fälle subsumiert sowie auf die Ausgestaltung und Anwendung in der Praxis hin überprüft. Auf die Fragen und Fallkonstellationen der TeilnehmerInnen wird hierbei besonders eingegangen.
Rahmenbedingungen Das Update Familienrecht findet bereits an 3 Orten statt. Aufgrund der hohen Nachfrage wird es nunmehr zusätzlich an den o.g. Veranstaltungsorten angeboten. Die TeilnehmerInnen Gebühr beträgt zwischen 130€ bis 160€ je Termin, je nach Anzahl der TeilnehmerInnen. Für Fachanwälte Familienrecht ist es gemäß §15 FAO anerkennbar.
Referent Peter Stieler Dipl. Sozialpädagoge | Jugendhilfekoordinator a.D. | Umgangspfleger und BVEB zertifizierter Verfahrensbeistand (Salgo/Weber/Zittelmann) | Kurzzeittherapeut (NIK) | Aus- und Fortbildner seit 1999 | Zur Zertifizierung von Verfahrensbeiständen berechtigt
TeilnehmerInnen Aufgrund der „Einzelkämpferarbeit“ u.a. des Verfahrensbeistandes, ist die Teilnahme an einem halbjährlichen Familienrechtupdate gerade für diese Gruppe von Fachleuten sehr empfehlenswert. Verbindliche Anmeldungen bitte baldmöglichst formlos mit Ortsangabe an fortbildung@stieler-online.de oder nehmen Sie persönlich Kontakt auf unter 01578–30 55 489
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Alle Funktionsträger im familiengerichtlichen Verfahren sind verpflichtet, Ihre Aufgaben inhaltlich klar und fachlich sicher an das Gericht zu vermitteln. Neben dem mündlichen Vortrag im Termin sind also insbesondere Sachverhalt und Stellungnahme Visitenkarte wie Qualitätsnachweis fachlich wirkungsvoller und verantwortlicher Arbeit
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