„Wir denken vom Kind aus – immer.“

Zertifikat Ausbildungen Verfahrensbeistand | Vormund– Fortbildungen für Jugendhilfe und Familiengericht

Jetzt Jubiläumsrabatt von 260 € gezielt für Verfahrensbeistand-Zertifikatskurse in 2026

  • Zertifikat Ausbildung Verfahrensbeistand – Gerichtlich als Nachweis notwendiger Zusatzqualifikation nach § 158a FamFG anerkannt
  • Zertifikat Fortbildung Vormund, Pfleger, Umgangspfleger – Zusatz Standbein für alle am Familiengericht Tätige
  • Fortbildungen für Einrichtungen, Jugendämter und Familiengericht zu grundlegenden Schlüsselthemen – rechtlich wie pädagogisch
  • Praxis- und erfahrungsbasierte Einzel- wie Gruppensupervision, Fall-Beratung und Coaching für die Bereiche Jugendhilfe / Familiengerichtliche Tätigkeiten

INVESTITION ZUKUNFT positioniert sich als theorie- wie praxiserfahrene, fachlich fundierte und vom Kind aus fühlend wie denkende Qualifizierungsmarke für fertige wie werdende Fachkräfte, die in komplexen Prozessen verantwortungsbewusst und gemeinsam mit Kindern und deren Eltern Lösungen finden – sowohl in rechtlichen, pädagogischen, sozialen aber auch institutionellen Kontexten.

Wir denken vom Kind aus – immer

Prägende Haltungen als Philosophie fundierten Handelns

Seit 1999 qualifiziert und zertifiziert Peter Stieler, Gründer und Entwickler der Dachmarke Investition Zukunft, bisher über 12.000 Fachkräfte für ihre schwierigen und hochkomplexen Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe sowie am Familiengericht. Unsere Angebote richten sich an Menschen, die Verantwortung übernehmen – in Verfahrensbeistandschaft, Vormundschaft, Jugendhilfe, Familiengericht und angrenzenden Arbeitsfeldern.

Wir vermitteln kompetent, zugewandt, wirksam. Wir erweitern Fachkenntnisse, erarbeiten Handlungssicherheiten und prägen Haltungen – auf dem Boden von hohem Erfahrungs- und Praxiswissen, fachlicher Tiefe, juristischer Orientierung, sozialpädagogischem Know How, entwicklungspsychologischen Fakten und einer klaren kindes-wohl-gerechten Grundhaltung. Wir denken vom Kind aus – immer.

Peter Stieler und Investition Zukunft sehen das Kind nicht als Akteninhalt. Nicht als Verfahrensgegenstand. Nicht als Problem. Nicht als Lösung oder Spielball der Interessen von Erwachsenen. Wir sehen das Kind in seiner Würde und seinen Beziehungen, seinem Recht auf Entwicklung und Selbstbestimmung, sowie seinem Willen und seiner Zukunft. Wir möchten Kinder in ihrem So-sein und um ihrer selbst willen mit eigener Selbstwirksamkeit und Selbstermächtigung beteiligen, unterstützen und stärken.

In diesem Sinne steht Investition Zukunft für eine Qualifizierung, die nicht nur informiert, sondern prägt.

Fort- & Ausbildungen

Unsere Angebote

  • Jetzt Jubiläumsrabatt von 260 €
    gültig bis 31.12.2026

    Zertifikat Ausbildung Verfahrensbeistand – Gerichtlich als Nachweis notwendiger Zusatzqualifikation nach § 158a FamFG anerkannt

    • Hybrid+ · berufsbegleitend · Dauer 6–7 Monate je nach Wahl
    • 5 Blöcke à 3 Tage zzgl. 5x4 STD über die Dauer von 5–7 Monaten verteilt · ca. 250 UE
    • Verortung des abschließenden Präsenzblockes: Rösrath · Hamburg · Leipzig
    • 2.555 € 2.295 € inkl. komplettem Materialiensatz
  • Weiteres Standbein im Familien-
    Gericht – dringend gesucht

    Zertifikat Fortbildung Vormund | Pfleger

    • Hybrid+ · berufsbegleitend · Dauer 2 Monate
    • 3 Blöcke · insgesamt 9 Ausbildungstage · inkl. 2 Tage Selbstlerneinheiten · ca. 85 UE
    • Verortung des abschließenden Präsenzblockes: Rösrath oder Berlin
    • 1.235 € inkl. komplettem Materialiensatz
    • Wegen Gesetzesänderung zum 01.01.2023 werden VormundInnen und PflegerInnen händeringend gesucht!
  • Anerkennungsfähig nach § 15 FAO / § 158a FamFG

    Update Familienrecht – für am Familiengericht Tätige

    • Online oder Präsenz · berufsbegleitend · halbjährlich
    • 4 STD pro Halbjahr · i.d.R. freitags von 9–13 Uhr
    • Hamburg · Frankfurt · Leipzig · Rösrath · Berlin · Online
    • 150 € je Termin · 20 € Jahres-Rabatt für Vorjahres-TeilnehmerInnen
  • In den Kopf der RichterInnen kommen und bleiben

    Premium Zertifikat für tätige Verfahrensbeistände

    • Justierung und Stärkung meines Handelns bei Gericht – wirkungsvoll und gelingend
    • Präsenz · berufsbegleitend · Einmal-Termin
    • 4 Zeitstunden · maximal 6 Teilnehmer*innen · i.d.R. sonntags von 15–19 Uhr
    • Präsenz in Hamburg · Frankfurt · Leipzig · Rösrath · Berlin · Online
    • 295 € inkl. Zertifikat-Kosten · steuerlich absetzbar
  • Mallorca kompakt - Neuauflage in 2027

    „Das Kind und ich“ – Intensiv Bildung & Urlaub auf Mallorca

    • Präsenz · terminiert um Feiertage herum · Möglichkeit für Familienurlaub
    • 3 Tage · Kleingruppe 4–9 TeilnehmerInnen · Finca-Hotel
    • Anerkennungsfähig nach § 15 FAO und § 158a FamFG
    • 455 € ohne Reise, Unterkunft und Verpflegung · Gesamt steuerlich absetzbar
  • Not-Wendige Fachaxiome / Schlüsselkompetenzen

    Kompetenzstärkung für Jugendämter & Einrichtungen

    • Online oder Präsenz · Schlüsselkompetenzen und Haltungen · verschiedene Themenmodule wie
    • Rechtsaxiome & Handlungssicherheit · Kindeswille trifft Kindeswohl · Vom Umgang mit dem Umgang · (Zusammen-)Arbeit im Familiengericht · weitere Schlüsselkompetenzen
    • Alles einzeln buchbar oder als Modulreihe – preisreduziert über mehrere Haushaltsjahre – buchbar. Flexible Rahmung von ORGA und Inhalt nach Ihrem Bedarf

Konkrete Informationen in der folgenden Klaviatur oder weiter unten bei „Alle Daten auf einen Blick“.

Alle Inhalte im Detail

Die Angebote im Einzelnen

Zum Aufklappen – mit allen Inhalten, Rahmenbedingungen, Preisen und Flyern.

Zertifikatsausbildung Verfahrensbeistand – gem. § 158 a-c FamFG Jetzt Jubiläumsrabatt von 260 €
gültig bis 31.12.2026

Wir denken vom Kind aus – IMMER

Hybrid+ Zertifikat-Ausbildungen | Beginn | Ende | Verortung Ab sofort neu buchbar

  • Kurs A Hybrid+ BEGINN 06.02.26 oder 23.02.26 | ENDE 21.06.26 | Verortung des Abschlussblockes als PRÄSENZ Block in Rösrath wegen Vollbelegung geschlossen
  • Kurs B Hybrid+ BEGINN 21.08.26 oder 28.08.26 | ENDE 07.02.27 | Verortung des Abschlussblockes als PRÄSENZ Block in Hamburg noch 4/20 Plätze buchbar
  • Kurs C Hybrid+ BEGINN 21.08.26 oder 25.09.26 | ENDE 21.02.27 | Verortung des Abschlussblockes als PRÄSENZ Block in Leipzig Jetzt: noch 4 von 15 Plätzen buchbar

Anerkannte und bewährte Inhalte mit neuer Zeitstruktur für alle Kurse ab 2026

5 Blöcke à 3 Tage zzgl. 5x4 STD über die Dauer von 5–7 Monaten verteilt · ca. 250 UE

  • Block #1 wählbar ONLINE oder PRÄSENZ
  • Blöcke #2–#4 ONLINE
  • Block #5 PRÄSENZ

Gesamt ca. 250 Unterrichtseinheiten (UE)

Alleinstellungsmerkmal…

…unserer gerichtlich als Nachweis notwendiger Zusatzqualifikation nach § 158a FamFG anerkannten Zertifikatsausbildung ist die Betonung der Subjektstellung des Kindes als wesentlichem Bestandteil von Kindschaftssachen. Trotz dieser Klarstellung durch das BVerfG bleiben Kinder i. d. R. nur „Verfahrensobjekt“. Das entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zur kindes-wohl-gerechten Führung eines Verfahrens.

Die „persönliche wie fachliche“ Geeignetheit des Verfahrensbeistandes ist vom Gesetzgeber mit dem 01.07.2022 neu geregelt worden. Eine spezifische Zusatzqualifikation wird pflichtgemäß von Amts- und Oberlandesgerichten vermehrt eingefordert. Die Zertifikatsausbildung ist daher auch für tätige Verfahrensbeistände von Notwendigkeit wie Interesse.

Inhalt und Schwerpunktthemen

In unserer Zertifikatsausbildung lehren wir im Kontext aller rechtlich wie psychosozial bedeutsamen (Er)kenntnisse und Notwendigkeiten sowie unter Einbeziehung stets aktueller Gerichtsentscheidungen insbesondere die verfahrensrechtliche Sicherung der kindes-wohl-gerechten Subjektstellung von Kindern, u. a. durch das von INVESTITION ZUKUNFT entwickelte Handwerkzeug des Willen-Dreiklanges

  • die Willenserkundung – die fachliche Ergründung des subjektiven und tragfähigen inkl. des mutmaßlichen wie manipulierten Willens des Kindes
  • die Willensbedeutung – die individuelle Entstehung und persönliche Bedeutung des Kindeswillens im Kontext der unterschiedlichsten Wirk-Faktoren
  • den Willenstransfer – die Übersetzung des Kindeswillens in das am Kindeswohl orientierte familiengerichtliche Verfahren

Diese Erarbeitung des Willen-Dreiklanges, verbunden mit dem von Verfassung wegen vorgegebenen „advokatorischen Charakter“ des Anwalts des Kindes (BVerfG 09.03.2004), gibt dem Verfahrensbeistand erst die ihm gesetzlich zugeschriebene Bedeutung und Gewichtung als Interessenvertreter des Kindes, insbesondere im Sinne der Art. 1, 2 und 103 GG sowie des Art. 8 EMRK und Art. 12 der UNKRK.

Weitere Schwerpunktthemen sind: Notwendige Rechtskenntnisse für den Verfahrensbeistand | Sorgerecht und Umgangsrecht konkret | Kindeswille und Kindeswohl | Methodenlehre zur Erarbeitung der Tragfähigkeit des Kindeswillens | entwicklungspsychologische Grundlagen | Bindungstheorie | Verfassen von wirkungsvollen Stellungnahmen | psychosoziale Schlüsselkompetenzen wie Konflikt- und Kommunikationstechniken – Gesprächsführung mit Kindern | gelingendes Einbringen des Kindeswillens als Bestandteil des Kindeswohles in Form von Transferarbeit in das familiengerichtliche Verfahren, u. v. m.

Immer im Kontext der Ausrichtung sämtlicher Tätigkeiten auf die Stärkung von Haltungen und Schlüsselkompetenzen mit großem Fallbeispiel- und Praxistransfer

Zertifikat Fortbildung Vormund | Pfleger Weiteres Standbein im Familien-
Gericht – dringend gesucht

Aufgrund der Gesetzesänderung 01.01.2023 boomen die Aufträge für Vormünder, Pfleger, Umgangspfleger und -begleiter. Es gibt aber keine Fachkräfte. Viele Fälle können nicht bedient werden. Erweitern Sie Ihr Portfolio und sichern Ihre Freiberuflichkeit!

ONLINE Hybrid+ Kurs mit 3 Blöcken | Block #1+#2 ONLINE | Block #3 PRÄSENZ | insgesamt 9 Ausbildungstage – siehe Flyer

  • Hybrid+ | Verortung Rösrath in 2026 · Beginn 11.10.26 – Ende 24.11.26 buchbar
  • Hybrid+ | Verortung Berlin Beginn 11.10.26 – Ende 06.12.26 geschlossen

Merkmal

Die Zertifikatsfortbildung richtet sich an alle Interessenten aus dem pädagogisch / psychologischen oder juristischen Bereich, die für Kinder Verantwortung übernehmen und freiberuflich tätig sein wollen. Sie umfasst insgesamt 3 Ausbildungsblöcke mit 9 Ausbildungstagen (davon 2 Tage im Eigenstudium selbst terminierbar). Kursdauer insgesamt ca. 85 Unterrichtseinheiten (UE) inkl. 10 UE Selbstlerneinheiten. Weitere Zusatzzeiten werden nicht benötigt, Prüfungen stehen keine an. Details siehe Flyer

Im Vordergrund unserer Zertifikatsausbildung steht die dienende (Sorge)Pflicht als Ausrichtung der Rechtsstellung aller Erwachsenen, auch im Zusammenspiel mit Vormundschaft, Pflegschaft und Umgangspflegschaft.

Durch Ihre Teilnahme an der Zertifikatsausbildung sollen Sie befähigt werden, sich mit dem überaus diffizilen, aber im doppelten Wortsinn lohnenswerten Aufgabengebiet der Vormundschaft, Pflegschaft und Umgang gelingend auseinanderzusetzen.

Mittelpunkt unseres Zertifikationskurses ist die Rechtsstellung des Kindes und die dienende Sorgepflicht zur Wahrnehmung der Pflegschaft im Kontext praktischer Konkordanz. Auftragsgrundlage ist der richterliche Beschluss.

Neben Herrn Stieler als Hauptreferenten werden Ihnen i. d. R. 2 weitere ReferentInnen aus dem Bereich Familiengericht (Richter oder RechtspflegerIn) sowie eine gestandene Vormundin aus der Praxis zur Verfügung stehen.

Schwerpunktthemen

Hierzu gehören insbesondere: Rechts- und Beschlusskenntnis | Sorgerecht und Umgangsrecht | Rollenklarheit und Partizipation | psychosoziale Grund- und Umsetzungskenntnisse von Gesprächsbogen, Kommunikation, Interaktion | Pädagogische / psychologische Aspekte vom Umgang mit Elternstreit und Hochstrittigkeit | Die Auswirkung auf die Arbeit mit (kleinen) Kindern | das Wechselmodell | Grenzen und Entscheidungskriterien, u. v. m.

Update Familienrecht für am Familiengericht Tätige Anerkennungsfähig nach § 15 FAO /
§ 158a FamFG

Halbtages Veranstaltung halbjährlich je 1x i.d.R. freitags von 9–13 Uhr

PRÄSENZ in Hamburg | Frankfurt | Leipzig | Rösrath | Berlin sowie ONLINE

Termine 2026

  • Hamburg 28.08.26 · 14–18 Uhr buchbar
  • Leipzig 25.09.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • Rösrath I 16.10.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • Rösrath II 20.11.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • ONLINE I 27.11.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • ONLINE II 11.12.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • Berlin 1 Tag Sonderveranstaltung · MO 07.12.26 · 9–16 Uhr buchbar

Inhalte und Adressaten

Das Update Familienrecht von INVESTITION ZUKUNFT existiert seit 2019 in verschiedenen Städten. Es richtet sich an alle am Familiengericht Tätigen wie Verfahrensbeistände, Vormünder, Ergänzungs- oder Umgangspfleger oder anderweitige InteressentInnen.

Das Update Familienrecht ist eine wiederkehrende und über die Jahre fortlaufende Halbjahresveranstaltung mit 1x4 Stunden je Halbjahr – i.d.R. freitags von 9–13 Uhr. Inhalt der halbjährlichen Veranstaltungen sind

  • regelmäßiger Input über familienrechts-politische Entwicklungen
  • Erörterung mitgebrachter Fragen und Thematiken aus der Praxis
  • Intensive Bearbeitung von (auch mitgebrachten) Fällen durch begleitete supervisorische wie auch kollegiale Fachberatung.

Rahmenbedingungen + Preise

Das UPDATE FAMILIENRECHT wird halbjährlich am gleichen Ort mit einer möglichst festen TeilnehmerInnen Gruppe von i.d.R. max. 8–10 als Präsenz Veranstaltung angeboten (Online max. 12 TeilnehmerInnen).

Premium Zertifikat für tätige Verfahrensbeistände In den Kopf der RichterInnen
kommen und bleiben

Halbtages Veranstaltung mehrfach im Jahr je von 15–19 Uhr

Termine und Orte

  • SO 07.02.27 in 21109 Hamburg, Leonardo Hotel, Stillhorner Weg 40 buchbar
  • SO 21.02.27 in 04158 Leipzig, LogINN Hotel, Fuggerstr. 3 buchbar
  • SO 14.03.27 in 51503 Rösrath, Der Sommerberg, Am Sommerberg 86 buchbar

Inhalte

INVESTITION ZUKUNFT bietet mit dem PREMIUM ZERTIFIKAT den am Familiengericht Tätigen an, sich zum einen für die familiengerichtliche Arbeit und den damit verbundenen Bewerbungen bei den Familiengerichten hervorzuheben und sich bestmöglich qualifiziert zu präsentieren.

Zum anderen bietet das PREMIUM ZERTIFIKAT die Möglichkeit, neben dem in der Grundausbildung erworbenen Wissen, seine fachlichen wie persönlichen Soft Skills herauszuarbeiten und zu stärken. Das bedeutet: jede(r) kann seine Handlungsqualitäten vertiefen, sein fachliches Handeln optimieren und im familien-gerichtlichen Verfahren z.B. das Kind in seiner Subjektstellung als Beteiligter qualitativ gestärkt vertreten.

Kompetenzerwerb

Das PREMIUM ZERTIFIKAT bestätigt Ihnen in Zertifikatsform, dass Sie sich als persönlich Handelnder, egal ob als Verfahrensbeistand, Vormund oder Pfleger, in Ihrer Rolle, Ihrem Tun und Ihrer Haltung haben überprüfen lassen. Sie haben sich als Person mit dem rollenklaren und professionellen Handeln beim Familiengericht intensiv auseinandergesetzt.

  • Zeitdauer 6 Übungseinheiten über 4 Zeitstunden
  • maximal 6 Teilnehmer*innen (bewusst gestaltetes Intensiv Zertifikat)
  • Es finden keine gesonderten Vor- oder Nacharbeiten statt

„Das Kind und ich“ – Intensiv Bildung & Urlaub auf Mallorca Mallorca kompakt -
Neuauflage in 2027

Bildung & Urlaub | Finca-Hotel auf Mallorca
Anerkennungsfähig nach § 15 FAO

Inhalt

Seit 2018 bieten wir Ihnen regelmäßig unsere besondere Intensivveranstaltung „Bildung & Urlaub“ an. Sie gibt Ihnen eine ausgezeichnete Gelegenheit, um dem Alltag zu entfliehen, neue Kraft zu tanken und das alles steuerlich absetzbar zu machen. Unsere Idee hinter diesem dreitägigen Kompaktkurs mit Premiumzertifikat auf Mallorca ist es, Sie in einer ausgewählten Kleingruppe von ca. 4 – max. 9 TeilnehmerInnen mit Gesprächen, Aufgaben, Inputs und Übungen zum Thema „unsere Sicht auf das Kind“ zu stärken, eigene Handlungsansätze zu verstehen und Blickwinkel zu erweitern.

Bewusst wollen wir auf Mallorca Bildung und Urlaub zusammenbringen. Dies trägt erfahrungsgemäß bei allen Beteiligten zum vertieften Gelingen eines intensiven, aber auch hoch erholsamen Kurses bei. Aufgrund der Rahmung rund um Feiertage ist es für Sie als ArbeitnehmerIn i. d. R. möglich, nur einen Urlaubstag zu investieren und bis zu 5 Tage auf Mallorca zu verbringen – sogar mit Familie oder PartnerIn.

Näheres zu diesem als „Bildung & Urlaub“ ausgelegten Workshop entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Dieser Workshop ist anerkennungsfähig für Fachanwälte für Familienrecht nach § 15 FAO und dient zur Vorlage des Fortbildungsnachweises bei Gerichten.

Kompetenzstärkung für Jugendämter & Einrichtungen Not-Wendige Fachaxiome /
Schlüsselkompetenzen

Allgemeines

Die Aufgaben von Einrichtungen der Jugendhilfe, der Beratungsstellen und des Jugendamtes sind vielfältig, komplex und maximal herausfordernd. Die dort arbeitenden Menschen sind mit ihrer Person und Persönlichkeit nicht nur Werkzeug des Gelingens von Begleitung, Unterstützung und Intervention, sondern gleichzeitig Spiegel wie Resonanzboden für die Systemenergien und die persönlichen Emotionen, Konflikte, Belastungen und vielleicht auch Lösungen anderer Menschen.

Die Arbeit ist – insbesondere im Jugendamt – vermeintlich zwiespältig. MitarbeiterInnen sollen Angebote machen und planen, beraten, unterstützen und Hilfe gewähren, aber gleichzeitig intervenieren und Kinder schützen. Immer sollen sie eine überprüfbare, geeignete und zudem rechtssichere Entscheidung treffen. Ein Spagat, der fundierte Fachkenntnis, persönliche Größe und grundlegende Handlungssicherheit erfordert.

Unsere „Modulare Kompetenzstärkung“ ist darauf zugeschnitten, Ihnen die Not-Wendige Kenntnis, Haltungs- und Handlungssicherheit bei Ihren vielfältigen und hochkomplexen Aufgaben, insbesondere im rechtlichen und pädagogischen Bereich zu vermitteln UND Erlerntes durch intensiven Transfer in die alltägliche Praxis zu erweitern und zu festigen.

Themen der modularen Aufbau- und Fortbildungsreihe zur Kompetenzstärkung und -erweiterung sind

  • Modul I Grundlagenkenntnis | Not-Wendige Rechtsaxiome | Rechtssicherheit für Alltagsentscheidungen im Jugendamt
  • Modul II Kindeswille trifft Kindeswohl – Partizipation und Zusammenarbeit – Willenkriterien und Willen-Dreiklang | Gewichtung Wille und Wohl | Alltagsfälle und Entscheidungen
  • Modul III Vom Umgang mit dem Umgang – Verhältnis Sorge- und Umgangsrecht | behördliche wie gerichtliche Rollenklarheit beim Umgang als „eo ipso Recht“ | Umgangsverweigerung | Praxisfragen
  • Modul IV Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren | Intervention – Kommunikation – Kooperation | schriftliche Anregung / Antragstellung / Stellungnahmen

Sämtliche Module können einzeln oder kostenreduzierend gesamt als Aufbau-Schulung für Mitarbeitende über 3 Haushaltsjahre geplant werden. Die Buchung von nur einem Modul ist genauso möglich wie die gemeinsame Buchung mit einem oder mehreren anderen Jugendämtern oder Trägern.

Zur gemeinsamen Klärung von Möglichkeiten und Bedarfen wenden Sie sich gerne zum telefonischen Austausch über Inhalte und Rahmung an Peter Stieler unter 01578-3055489.

Termine · Orte · Preise

Alle Daten auf einen Blick

Alle inhaltlichen Beschreibungen siehe oben bei „Die Angebote im Einzelnen“.

Zertifikatsausbildungen Verfahrensbeistand 2026/2027 Hybrid+

Termine Gestaltung Hybrid+ Kurse: Block #1 wählbar ONLINE oder PRÄSENZ · Blöcke #2–#4 ONLINE · Block #5 PRÄSENZ

  • Kurs A Hybrid+ | BEGINN 06.02.26 oder 23.02.26 | ENDE 21.06.26 | Verortung des Abschlussblockes als PRÄSENZ Block in Rösrath wegen Vollbelegung geschlossen
  • Kurs B Hybrid+ | BEGINN 21.08.26 oder 28.08.26 | ENDE 07.02.27 | Verortung des Abschlussblockes als PRÄSENZ Block in Hamburg noch 4/20 Plätze buchbar
  • Kurs C BEGINN 21.08.26 oder 25.09.26 | ENDE 21.02.27 | Verortung des Abschlussblockes als PRÄSENZ Block in Leipzig Jetzt: noch 4 von 15 Plätzen buchbar

Zertifikat Fortbildung Vormund | Pfleger Hybrid+

  • KURS #1 ab 11.10.26 bis 24.11.26 | 3x3 Tage, Hybrid+ | davon 3 Tage PRÄSENZ · Blöcke 1+2 ONLINE | Block 3 in Rösrath Präsenz buchbar
  • KURS #2 ab 11.10.26 bis 06.12.26 | 3x3 Tage · Blöcke 1+2 ONLINE | Block 3 in Berlin Präsenz geschlossen

Premium Zertifikat für tätige Verfahrensbeistände Präsenz

PREMIUM ZERTIFIKAT 4 STD · jeweils SO Nachmittag 15–19 Uhr

Justierung und Stärkung meines Handelns bei Gericht – wirkungsvoll und gelingend

  • Hamburg SO 07.02.2027 buchbar
  • Leipzig SO 21.02.2027 buchbar
  • Rösrath SO 14.03.2027 buchbar

2026 Update Familienrecht

4 Stunden / Halbjahr | PRÄSENZ/ONLINE

  • Hamburg 28.08.26 · 14–18 Uhr buchbar
  • Leipzig 25.09.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • Rösrath I 16.10.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • Rösrath II 20.11.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • ONLINE I 27.11.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • ONLINE II 11.12.26 · 9–13 Uhr buchbar
  • Berlin 1 Tag Sonder Veranstaltung · MO 07.12.26 · 9–16 Uhr buchbar

„Das Kind und ich“ 2027

3 Tage Intensiv Workshop „Bildung & Urlaub“ auf Mallorca

  • Mallorca FR 28.05.27 um 10 Uhr bis SO 30.05.27 um 13 Uhr buchbar
  • Steuerlich vollständig absetzbar

Kompetenzstärkung für Jugendämter & Einrichtungen

Sämtliche Fort- und Weiterbildungen sowie Zertifikat-Ausbildungen von Investition Zukunft sind flexibel buchbar. Alle Veranstaltungen können von freien wie öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, Institutionen wie (Landes) Jugendämter – Verbände – Arbeitskreise – Beratungsstellen u.a. nach Ihren Vorstellungen von Örtlichkeiten und Terminierungen ausgerichtet und bei Bedarf inhaltlich auch angepasst werden. Als Ein- oder zwei Tagesveranstaltungen, EXTERN wie INTERN, im ONLINE oder PRÄSENZ Format, als Modulreihe oder auch in Kooperation mehrerer Institutionen / Arbeitskreise / Jugendämter gemeinsam. Die Veranstaltungen sind auch nutzbar als Fachtagungen oder Netzwerkveranstaltungen von Richtern, Arbeitskreisen oder anderen Zielgruppen. Die Zahl der TeilnehmerInnen beträgt i.d.R. 10–16 Personen und ist je nach Veranstaltung und Interesse auch auf größere Gruppen erweiterbar.

Children have a voice
but not the choice.

Wir denken vom Kind aus – immer.

Über Peter Stieler

Qualifikationen

Porträt von Peter Stieler, lächelnd
Peter Stieler | Beistand für Kinder geboren 1954, verheiratet seit 1979, 3 erwachsene Kinder | mehr als 45 Jahre Berufserfahrung
  1. seit 1977 Diplom-Sozialpädagoge · Jugendhilfekoordinator · Projektentwickler
  2. seit 1995 Kurzzeittherapeut (NIK Bremen)
  3. seit 1999 BVEB zertifizierter Verfahrensbeistand (Salgo/Weber/Zitelmann)
  4. seit 1999 Referent und Veranstalter für Fort-/ Weiterbildungen Jugendhilfe / Familiengericht / Supervisor
  5. 2000–2026 Veranstalter, Ausbildungsleiter und Referent für zertifizierte Verfahrensbeistand-Ausbildungen – Gerichtlich als Nachweis notwendiger Zusatzqualifikation nach § 158a FamFG anerkannt
  6. seit 2005 Fort-/Ausbildungen bei (Landes)Jugendämtern / Ministerien / u.a.
  7. seit 2014 ausschließlich freiberufliche Tätigkeit als Fort- und Ausbilder für Jugendhilfe und familiengerichtliche Tätigkeiten / Supervisor / Therapeut / Beistand für Kinder

Schwerpunkt der Fort- und Ausbildungen

  • Sicherstellung von Haltungen
  • Verstetigung von Schlüsselkompetenzen
  • Subjektstellung des Kindes
  • Kinderschutz als soziales Konstrukt

Wir denken vom Kind aus – immer


Tätigkeiten bei/für

Ämter | Behörden | Ministerien

  • Ministerium für Jugend Luxemburg
  • Bildungsministerium Luxemburg Ifen
  • Arcus gemeinnütziger Verein Luxemburg
  • Landesamt für Soziales, Jugend Mainz
  • Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
  • Schabernack – anerkanntes Fortbildungsinstitut im Land Mecklenburg-Vorpommern
  • Landkreis Wittenberg
  • diverse Jugendämter …uvm

Einrichtungen | Verbände

  • Rosenhof Weimar
  • Der Sommerberg AWO Betriebsgesellschaft
  • Diakonie Düsseldorf
  • Evangelische Jugendhilfe Bergisch Land
  • Internationaler Bund Hamburg | Frankfurt
  • NRD Orbishöhe GmbH
  • Trägerwerk Soziale Dienste Sachsen
  • Verband Heilpädagogen BHP / EAH Akademie Wellenbrecher e.V. …uvm

Firmen | Gesundheits Coaching

  • InVitaLab Medizin Diagnostik
  • Zahnarzt Labor Tegtmeyer …uvm

„In allen Familienrechtssachen gelte, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen Willen nicht gebe, wenn dieser Wille ausreichend formuliert werden könne und auf förderliche Bedingungen zurückgehe.“

BVerfG, Beschluss vom 27.06.2008 – 1 BvR 1265/08

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Sie möchten sich für die Interessen von Kindern einsetzen und sind auf der Suche, sich im Bereich der Verfahrensbeistandschaft fortzubilden und als selbstständig tätiger Verfahrensbeistand, auch „Anwalt des Kindes“ genannt, tätig zu werden? INVESTITION ZUKUNFT bietet hierfür eine fundierte, langjährig erprobte und am Kind orientierte Zertifikatsausbildung gem. § 158 a-c FamFG. In unseren FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen zu Voraussetzungen, fachlicher und persönlicher Eignung, Ausbildungsinhalten, Hybrid+ Unterricht, Prüfung, Vergütung und beruflichem Einstieg. Die Ausbildung von INVESTITION ZUKUNFT verbindet Rechtswissen, Entwicklungspsychologie, Gesprächsführung mit Kindern und intensiven Praxistransfer – konsequent vom Kind aus gedacht. Die Dachmarke Investition Zukunft steht für langjährige Praxiserfahrung, fachliche Tiefe, klare Haltung und konsequentes Denken vom Kind her. Wir denken vom Kind aus – immer. Wir handeln kompetent | zugewandt | wirksam. Wir sichern wirksame Qualität bereits dort, wo sie beginnt: beim Kind.

Rolle und Aufgaben

Was macht ein Verfahrensbeistand gemäß § 158 FamFG?

Ein Verfahrensbeistand wird gemäß § 158 FamFG bestellt, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. Sein Auftrag ist advokatorisch, also konsequent auf die eigenständige und unabhängige Interessenvertretung des Kindes ausgerichtet, und wird im familiengerichtlichen Verfahren wahrgenommen. INVESTITION ZUKUNFT versteht diese Aufgabe konsequent von der Subjektstellung des Kindes aus: Das Kind ist kein Akteninhalt und kein Verfahrensobjekt, sondern ein gleichwürdiger Grundrechtsträger mit eigener Würde, eigenen Beziehungen, einer eigenen Stimme und einem eigenen Willen. Als „Anwalt des Kindes“ bringt der Verfahrensbeistand die Interessen des Kindes fachlich fundiert und in einer für das Gericht anschlussfähigen Form zur Geltung. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt beim Familiengericht.

Rechtliche Einordnung: Nach § 158b FamFG stellt der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes fest und bringt es im gerichtlichen Verfahren zur Geltung. Er soll eine schriftliche Stellungnahme erstatten, das Kind alters- und entwicklungsangemessen über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens informieren und – soweit erforderlich – mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen sprechen. Er ist eigenständiger Verfahrensbeteiligter, kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen, ist nicht dessen gesetzlicher Vertreter.

Welche Kenntnisse muss ein Verfahrensbeistand besitzen?

Die Zertifikatsausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand von INVESTITION ZUKUNFT verbindet Rechtswissen, Entwicklungspsychologie, Pädagogik, systemisches Denken, Gesprächsführung mit Kindern, Rollen- und Haltungssicherheit sowie intensiven Praxistransfer. Besondere Schwerpunkte sind Kindeswille, Kindeswohl, die Subjektstellung des Kindes, die von INVESTITION ZUKUNFT entwickelte Methodik des Willen-Dreiklangs sowie die wirkungsorientierte Stellungnahme des Verfahrensbeistands im Urteilsstil. Ziel ist nicht nur die Vermittlung von Wissen, sondern die sichere Übersetzung kindlicher Interessen kindes-wohl-gerecht in das familiengerichtliche Verfahren.

Rechtliche Einordnung: § 158a FamFG verlangt Grundkenntnisse im Familienrecht, insbesondere im Kindschaftsrecht, im Verfahrensrecht der Kindschaftssachen und im Kinder- und Jugendhilferecht. Hinzu kommen Kenntnisse der Entwicklungspsychologie sowie kindgerechte Gesprächstechniken. Diese Kenntnisse und Fähigkeiten sind dem Gericht auf Verlangen nachzuweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Kindeswille, Kindeswohl und Kindesinteresse?

INVESTITION ZUKUNFT unterscheidet diese Begriffe klar, verbindet sie aber in einer vom Kind aus gedachten Gesamtbetrachtung. Der Kindeswille beschreibt zunächst, was das Kind äußert, zeigt, anstrebt oder ablehnt. Der von INVESTITION ZUKUNFT entwickelte Willen-Dreiklang vertieft diese Betrachtung und macht ihn zum methodisch wirksamen Handwerkszeug. Kindeswohl umfasst die subjektive Lebenswirklichkeit des Kindes ebenso wie die objektiven Bedingungen für Schutz, Entwicklung, Beziehung, Beteiligung und Selbstbestimmung. Das Kindesinteresse ist das im Verfahren festzustellende und zur Geltung zu bringende Gesamtinteresse des konkreten Kindes. Es verbindet seine Stimme, seine Rechte, seine Beziehungen, seine Entwicklung und seine Zukunft, ohne ihm die Entscheidungsverantwortung der Erwachsenen aufzubürden: Children have a voice – but not the choice.

Rechtliche Einordnung: Das Gesetz verwendet die Begriffe, definiert sie aber nicht in einer einzigen abschließenden Formel. Nach § 158b FamFG hat der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen und im Verfahren zur Geltung zu bringen. Das Familiengericht trifft nach § 1697a BGB die Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten, Möglichkeiten und berechtigten Interessen aller Beteiligten, einschließlich der berechtigten Interessen des Kindes, dem subjektiven wie dem objektiven Wohl des Kindes am besten entspricht. Der Kindeswille ist dabei ein bedeutsamer Bestandteil, aber nicht automatisch mit dem Kindeswohl oder dem gesamten Kindesinteresse gleichzusetzen. Alter, Entwicklungsstand, Tragfähigkeit, Entstehungsbedingungen und die zukünftigen Auswirkungen einer Entscheidung müssen fachlich eingeordnet werden. Die Entscheidung über strittige Kindeswohlansichten trifft ausschließlich das Gericht.

Voraussetzungen und Eignung

Wer kann Verfahrensbeistand werden?

Der Zertifikatslehrgang für angehende Verfahrensbeistände von INVESTITION ZUKUNFT richtet sich insbesondere an Fachkräfte aus pädagogischen, sozialpädagogischen, psychologischen und juristischen Arbeitsfeldern. Auch geeignete Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können nach einer individuellen Prüfung ihrer fachlichen und persönlichen Voraussetzungen zugelassen werden. Entscheidend ist, ob die vorhandene Grundqualifikation gemeinsam mit der spezifischen Zusatzqualifikation eine verantwortungsvolle, fachlich fundierte und vom Kind aus gedachte Tätigkeit ermöglicht.

Rechtliche Einordnung: Das Gesetz nennt insbesondere sozialpädagogische, pädagogische, juristische oder psychologische Berufsqualifikationen in Verbindung mit einer spezifischen Zusatzqualifikation. Die abschließende Prüfung der fachlichen und persönlichen Eignung sowie die Bestellung in einem konkreten Verfahren liegen jedoch in jedem Fall beim Familiengericht.

Ist ein bestimmtes Studium zwingend erforderlich?

INVESTITION ZUKUNFT betrachtet nicht allein einen Studienabschluss oder andere Zertifikate, sondern das Gesamtbild aus Vorbildung, Berufserfahrung, persönlicher Haltung und der Bereitschaft, die besonderen rechtlichen, psychosozialen und methodischen Anforderungen der Verfahrensbeistandschaft grundlegend zu erlernen und zu verinnerlichen. Ein fachnaher Abschluss bietet eine wichtige Grundlage, genügt allein aber nicht den spezifischen Anforderungen des Gesetzes.

Rechtliche Einordnung: § 158a FamFG schreibt keinen einzelnen, ausschließlich zulässigen Studiengang vor. Das Gesetz nennt mehrere mögliche Berufsqualifikationen und Konstellationen. Maßgeblich ist, dass die gesetzlich geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden und das bestellende Familiengericht die fachliche und persönliche Eignung bejaht. Dies gilt gleichermaßen für Personen, die aufgrund mehrerer Ausbildungen und einschlägiger Berufserfahrung besonders qualifiziert sind.

Gibt es eine staatlich geregelte Ausbildung zum Verfahrensbeistand?

Nein, die gibt es nicht. INVESTITION ZUKUNFT bietet eine seit 1999 entwickelte und an den Standards des BVEB orientierte Zertifikatsausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand an. Sie ist als fachliche Zusatzqualifikation konzipiert und verbindet ein strukturiertes Curriculum mit Zertifikatsleistungen, Intervision, Selbststudium und intensivem Praxistransfer. Unsere Ausbildung ist darauf ausgerichtet, die in § 158a FamFG genannten Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend zu vermitteln und gegenüber Familiengerichten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Rechtliche Einordnung: Einen staatlich geregelten Ausbildungsberuf „Verfahrensbeistand“ mit bundeseinheitlicher Ausbildungsordnung und staatlicher Abschlussprüfung gibt es nicht. Gesetzlich geregelt sind jedoch die Anforderungen an die fachliche und persönliche Eignung in § 158a FamFG sowie die Aufgaben und die Rechtsstellung in § 158b FamFG.

Kann ich auch ohne pädagogischen oder juristischen Hochschulabschluss teilnehmen?

Eine Teilnahme an der Ausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand kann bei INVESTITION ZUKUNFT auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger nach individueller Prüfung möglich sein. Dabei werden Vorbildung, praktische Erfahrungen, persönliche Eignung und die realistische berufliche Perspektive berücksichtigt. Die Zulassung und der erfolgreiche Abschluss der Zertifikatsausbildung können eine spätere Bewerbung bei Familiengerichten unterstützen; einen Anspruch auf Bestellung begründen sie für diese Personengruppe ebenso wenig wie für grundständig ausgebildete Personen. Dies gilt für alle bundesweiten Fort-/Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen in diesem Bereich.

Rechtliche Einordnung: Eine gesetzliche Automatik für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gibt es nicht. Das gilt ebenso für Personen mit Hochschulabschluss. Das Familiengericht muss im Einzelfall von der fachlichen und persönlichen Eignung jeder zu bestellenden Person überzeugt sein.

Was bedeutet persönliche Eignung gemäß § 158a FamFG?

Persönliche Eignung zeigt sich für INVESTITION ZUKUNFT nicht allein in Bescheinigungen, Zertifikaten oder Hochschulabschlüssen. Sie setzt eine klare, grundsätzlich kindeswohlgerechte Haltung voraus und verlangt insbesondere Rollenklarheit, Unabhängigkeit, Reflexionsfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität sowie die Fähigkeit, Kindern gleichwürdig und zugewandt zu begegnen. Wer als Verfahrensbeistand tätig wird, übernimmt in hochkomplexen und oft hochstrittigen Kindschaftssachen Verantwortung und kann durch sein Verstehen, seine Sprache und sein Handeln erheblichen Einfluss auf die Zukunft eines Kindes nehmen.

Rechtliche Einordnung: Nach § 158a FamFG bedarf es sowohl der fachlichen als auch der persönlichen Eignung. Persönlich geeignet ist, wer gewährleistet, die Interessen des Kindes gewissenhaft, unvoreingenommen und unabhängig wahrzunehmen. Bestimmte rechtskräftige Verurteilungen können die persönliche Eignung ausschließen. Die abschließende Prüfung nimmt stets das jeweils bestellende Familiengericht vor.

Muss ich bereits Berufserfahrung mit Kindern oder Familien haben?

Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Eltern oder konflikthaften Familiensystemen sind für die Ausbildung und die spätere Verfahrensbeistandschaft besonders wertvoll. Fehlende spezielle Berufserfahrung ist aber nicht zwingend ein Ausschlusskriterium. INVESTITION ZUKUNFT prüft die Ausgangslage individuell und legt großen Wert auf fachliche und persönliche Eignung, Reflexionsfähigkeit, Lernbereitschaft sowie die Fähigkeit, die eigene Rolle verantwortungsvoll, wirksam und kompetent als „Anwalt des Kindes“ zu entwickeln.

Rechtliche Einordnung: Das FamFG nennt keine starre Mindestzahl an Berufsjahren. Einschlägige Erfahrungen können die fachliche und persönliche Eignung jedoch stützen. Ausbildungsträger und Familiengerichte können hierzu Nachweise, Erläuterungen oder weitere Unterlagen verlangen.

Kann ich mir als grundständig ausgebildete(r) PädagogIn, PsychologIn oder Voll-JuristIn Teile der Zusatzqualifikation anerkennen lassen?

Eine einschlägige Berufsqualifikation wird bei der Prüfung der Zugangsvoraussetzungen berücksichtigt. Eine teilweise oder pauschale Verkürzung der Ausbildung ist aufgrund des Ausbildungskonzepts von INVESTITION ZUKUNFT nicht vorgesehen, weil die Zertifikatsausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand eine eigenständige, interdisziplinäre und für viele Teilnehmende neue Perspektive vermittelt: Wir denken nicht vom Erwachsenen, sondern vom Kind aus – immer. Die Verbindung von Recht, Entwicklungspsychologie, Gesprächsführung, Kindeswille, Kindeswohl, Rollenklarheit und Transferarbeit verlangt eine besondere Herangehensweise. Vorhandenes berufliches Handwerkszeug ist wertvoll, muss jedoch auf die advokatorische und kindeswohlgerechte Tätigkeit des Verfahrensbeistands übertragen werden.

Rechtliche Einordnung: § 158a FamFG sieht vor, dass die Eignung insbesondere durch eine einschlägige Berufsqualifikation und eine spezifische Zusatzqualifikation nachgewiesen werden kann. Die Zertifikatsausbildung von INVESTITION ZUKUNFT verdeutlicht die Unterschiede zwischen dem bisherigen Beruf und der Tätigkeit eines advokatorischen Verfahrensbeistands. Welche Vorleistungen im Einzelfall berücksichtigt werden, richtet sich nach dem Ausbildungskonzept des Trägers. Für die spätere gerichtliche Bestellung bleibt die Gesamtbeurteilung durch das Familiengericht maßgeblich.

Reicht ein Zertifikatskurs allein aus, um als Verfahrensbeistand tätig zu werden?

Das Zertifikat von INVESTITION ZUKUNFT dokumentiert die erfolgreiche Teilnahme und die im Rahmen der Ausbildung nachgewiesenen Leistungen. Es macht Fachlichkeit, Haltung und Handlungssicherheit sichtbar. Es ersetzt weder die fortlaufende eigene Verantwortung noch die Eignungsprüfung durch das bestellende Familiengericht. Auch nach Abschluss des Zertifikatslehrgangs bleiben regelmäßige Fortbildung, Reflexion und die verlässliche berufliche Einbindung erforderlich.

Rechtliche Einordnung: Ein Zertifikat allein begründet weder einen Anspruch auf Aufnahme in eine gerichtliche Liste noch auf eine Bestellung. Das Familiengericht bestellt für jedes konkrete Verfahren eine fachlich und persönlich geeignete Person. Das Zertifikat kann ein wichtiger Qualifikationsnachweis sein, ist jedoch nur ein Bestandteil der Gesamtbeurteilung.

Warum ist eine BVEB-Anerkennung wichtig?

Eine BVEB-Anerkennung ist für die gerichtliche Bestellung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Familiengerichte entscheiden unabhängig, wen sie im konkreten Verfahren für fachlich und persönlich geeignet halten. Die Orientierung an den Standards des Berufsverbandes kann jedoch die Qualität und Nachvollziehbarkeit einer Zusatzqualifikation unterstützen. INVESTITION ZUKUNFT richtet seine Zertifikatsausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand inhaltlich an diesen Standards sowie an weiteren notwendigen Handlungskompetenzen für die advokatorische Tätigkeit aus. Zugleich bleibt INVESTITION ZUKUNFT in eigener fachlicher Gesamtverantwortung – auf der Grundlage der seit 1999 entwickelten, bewährten und in der gerichtlichen Praxis anerkannten Ausbildungsinhalte.

Rechtliche Einordnung: Eine BVEB-Anerkennung ist kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal des § 158a FamFG und ersetzt die Eignungsprüfung durch das Familiengericht nicht. Für das Gericht sind vor allem Dauer, Inhalte, Leistungsnachweise und die durch eine zertifizierte Zusatzqualifikation belegte fachliche und persönliche Eignung aussagekräftig. Ein Verbandslabel kann Orientierung geben, darf aber nicht mit einer staatlichen Anerkennung oder einer Garantie gerichtlicher Bestellungen verwechselt werden.

Ausbildung: Ablauf, Dauer und Kosten

Wie lange dauert die Ausbildung zum Verfahrensbeistand?

Nach dem aktuell vorliegenden Aufnahmevertrag ist die Zertifikatsausbildung von INVESTITION ZUKUNFT als intensive Lern- und Entwicklungsstrecke über etwa sechs bis acht Monate angelegt. Sie umfasst regelmäßig fünf Ausbildungsblöcke zu jeweils drei Tagen, insgesamt 15 Veranstaltungstage, sowie fünf fachlich angeleitete Einheiten à vier Stunden über den Ausbildungszeitraum verteilt. Hinzu kommen Selbststudium, Intervisionsarbeit und Zertifikatsleistungen. Die Blockzeiten liegen in der Regel freitags von 15 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 18 Uhr und sonntags von 9 bis 15 Uhr. Diese zeitliche Verteilung ermöglicht eine berufsbegleitende Teilnahme sowie die Erprobung und Reflexion des Gelernten zwischen den Modulen. Der Aufwand ist intensiv, wird jedoch über mehrere Monate verteilt und lässt sich bei frühzeitiger Planung in der Regel gut mit beruflichen und privaten Verpflichtungen verbinden. Der Vertrag weist einen Gesamtumfang von etwa 250 Unterrichtseinheiten aus: rund 180 Unterrichtseinheiten in Veranstaltungen sowie etwa 70 Unterrichtseinheiten für Selbstlern-, Intervisions- und Zertifikatsarbeiten. Diese zeitliche Ausdehnung ist bewusst gewählt: Fachwissen, Schlüsselkompetenzen und eine vom Kind aus gedachte, advokatorische Haltung sollen nicht nur aufgenommen, sondern erprobt, reflektiert und nachhaltig verinnerlicht werden.

Rechtliche Einordnung: Das FamFG schreibt weder eine bestimmte Ausbildungsdauer noch eine feste Zahl von Unterrichtseinheiten vor. § 158a FamFG verlangt jedoch nachweisbare Grundkenntnisse im Familien-, Kindschafts-, Verfahrens- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, Kenntnisse der Entwicklungspsychologie und kindgerechte Gesprächstechniken. Umfang und Dauer eines Lehrgangs sollten deshalb in einem nachvollziehbaren Verhältnis zu diesen Anforderungen und zur hohen Verantwortung der Tätigkeit stehen.

Kann ich die Hybrid-Ausbildung online oder in Präsenz absolvieren?

Die Hybrid-Ausbildung für Verfahrensbeistände von INVESTITION ZUKUNFT kombiniert Online- und Präsenzphasen in fünf Blöcken zu jeweils drei Tagen. In der Regel kann Block 1 wahlweise online oder am gewählten Präsenzort besucht werden. Die Blöcke 2 bis 4 finden online statt; Block 5 wird in Präsenz am gewählten Präsenzort durchgeführt. Aus dieser Formatwahl entstand unser Format-Begriff Hybrid+. Ergänzend sind mehrere online durchgeführte Backup- und Intervisionsstunden in die Ausbildung integriert. Damit verbindet der Zertifikatslehrgang für Verfahrensbeistände eine flexible Teilnahme mit persönlicher Begegnung und praktischer Gruppenarbeit. Auch die Online-Veranstaltungen sind interaktiv, praxisorientiert und methodisch vielfältig gestaltet.

Rechtliche Einordnung: Eine vollständig online durchgeführte Verfahrensbeistand-Ausbildung ist rechtlich nicht generell ausgeschlossen. Interessierte sollten jedoch darauf achten, dass Live-Interaktion, Gesprächsübungen, Fallarbeit, qualifiziertes Feedback und die persönliche Reflexion der eigenen Rolle gewährleistet sind. Diese Bestandteile lassen sich weder ausschließlich online noch durch reines Selbststudium ersetzen und werden insbesondere im abschließenden Präsenzblock durch INVESTITION ZUKUNFT vollständig abgedeckt.

Kann ich die Hybrid-Ausbildung berufsbegleitend absolvieren?

Ja. Die Ausbildung ist auf etwa sechs bis acht Monate ausgelegt und besteht regelmäßig aus fünf dreitägigen Blöcken sowie integrierten Online-Stunden, Selbststudium, Intervision und Zertifikatsarbeiten. Die Blockzeiten liegen in der Regel freitags von 15 bis 20 Uhr, samstags von 9 bis 18 Uhr und sonntags von 9 bis 15 Uhr. Diese zeitliche Verteilung ermöglicht eine berufsbegleitende Teilnahme sowie die Erprobung und Reflexion des Gelernten zwischen den Modulen. Der Aufwand ist intensiv, wird jedoch über mehrere Monate verteilt und lässt sich bei frühzeitiger Planung in der Regel gut mit beruflichen und privaten Verpflichtungen verbinden.

Rechtliche Einordnung: Berufsbegleitend bedeutet nicht, dass die Ausbildung ohne feste Zeitfenster absolviert werden kann. Präsenz-, Live-Online-, Anwesenheits- und Selbstlernzeiten müssen verbindlich eingeplant werden. Auch Reisezeiten und mögliche Fehlzeitenregelungen sollten vor der Anmeldung berücksichtigt werden.

Was kostet die Zertifikatsausbildung zum Verfahrensbeistand?

Nach dem aktuell vorliegenden Aufnahmevertrag betragen die Kurs- und Zertifikatskosten insgesamt 2.295 Euro. Darin sind sämtliche Materialien und Bücher enthalten. Nach individueller Absprache kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.

Rechtliche Einordnung: Gesetzliche Vorgaben für die Höhe der Kosten einer Zusatzqualifikation zum Verfahrensbeistand bestehen nicht. § 158a FamFG regelt die erforderliche fachliche und persönliche Eignung, nicht die Preise von Ausbildungsangeboten. Interessierte sollten deshalb neben dem Gesamtpreis auch Unterrichtsumfang, Präsenz- und Live-Online-Anteile, Zusatzkosten wie Materialien, Prüfungsleistungen etc. vergleichen und insbesondere auf das Vorhandensein eines stetigen auf Erfahrung basierenden Praxistransfers achten.

Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?

Aus den Unterlagen von INVESTITION ZUKUNFT ergibt sich, dass für die Anmeldung zunächst der vollständig ausgefüllte Aufnahmevertrag mit den persönlichen Angaben, der beruflichen Qualifikation und der gewünschten Kurswahl einzureichen ist. Zudem bedarf es zur Einschätzung der fachlichen und persönlichen Eignung eines Motivationsschreibens und eines beruflichen Kurzlebenslaufs. Der Träger kann ergänzend ein persönliches Gespräch führen, wenn die vorgelegten Unterlagen für eine verlässliche Einschätzung nicht ausreichen. Das gesetzlich vorgeschriebene erweiterte polizeiliche Führungszeugnis wird in Absprache mit dem Träger zum Ende der Ausbildung beantragt.

Rechtliche Einordnung: Welche Unterlagen ein Ausbildungsträger bei der Anmeldung verlangt, ist gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Für eine spätere gerichtliche Bestellung sind hingegen die Anforderungen des § 158a FamFG maßgeblich. Das Gericht kann Nachweise über Berufsqualifikation und spezifische Zusatzqualifikation verlangen. Zur Prüfung der persönlichen Eignung soll sich das Gericht außerdem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen lassen oder mit Zustimmung Einsicht in ein bereits vorhandenes Führungszeugnis nehmen; dieses darf nach dem Gesetz nicht älter als drei Jahre sein.

Wird die Weiterbildung mit einer Prüfung abgeschlossen?

Ja. Prüfungsleistungen sind wesentlicher Bestandteil und Qualitätsmerkmal eines aussagekräftigen Zertifikats. Für das Zertifikat von INVESTITION ZUKUNFT müssen die Teilnehmenden ihre fachlichen Kenntnisse, ihre Handlungssicherheit und ihre persönliche Befähigung im Rahmen der Ausbildung zeigen. Dazu gehören ein gemeinsames Repetitorium, eine eigenständig verantwortete schriftliche Abschlussarbeit im fachlichen Austausch mit anderen sowie ein gemeinsames mündliches Kolloquium aller Teilnehmenden. Die Prüfungen dienen nicht allein der Wissensabfrage, sondern der verantwortungsvollen Vorbereitung darauf, Kinder kindeswohlgerecht im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten und deren Wünsche und Rechte als „Anwalt des Kindes“ zur Geltung zu bringen.

Rechtliche Einordnung: Eine bestimmte Prüfungsform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aussagekräftig ist ein Zertifikat insbesondere dann, wenn Zeitumfang, Inhalte, erbrachte Leistungen und erworbene Kompetenzen nachvollziehbar dokumentiert sind und der Ausbildungsträger durch langjährige Erfahrung und hohe Ausbildungszahlen einschlägig bekannt ist. INVESTITION ZUKUNFT hat seit 1999 mehr als 2.200 Verfahrensbeistände und über 300 Vormünder ausgebildet.

Ist die Ausbildung finanziell förderbar?

Ja. Die Zertifikatsausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand von INVESTITION ZUKUNFT kann für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Familienrecht bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen als Fortbildung gemäß § 15 FAO anerkannt werden. Findet die Ausbildung über einen Jahreswechsel statt, kann eine zeitliche Zuordnung zu zwei Fortbildungsjahren möglich sein. Darüber hinaus kommen je nach persönlicher Situation berufliche Fördermittel und die steuerliche Berücksichtigung beruflich veranlasster Kosten infrage. Nach dem aktuellen Vertrag kann für die Ausbildung bei INVESTITION ZUKUNFT bei Bedarf und nach persönlicher Absprache eine der Situation angemessene Ratenzahlung vereinbart werden. Je nach Bundesland und persönlicher Situation können beispielsweise Förderprogramme für Selbstständige, Qualifizierungsschecks, Bildungsschecks oder Angebote regionaler Förderbanken infrage kommen. Die Voraussetzungen sollten vor der Anmeldung direkt bei der zuständigen Förderstelle geprüft werden.

Rechtliche Einordnung: Ein allgemeiner Anspruch auf Förderung besteht nicht. Förderfähigkeit, steuerliche Behandlung und Anerkennung nach § 15 FAO hängen von der persönlichen Situation, dem jeweiligen Förderprogramm und den Anforderungen der zuständigen Stelle oder Rechtsanwaltskammer ab.

Qualität und Anbieterwahl

Warum soll ich eine Ausbildung mit mehr als 250 Unterrichtseinheiten belegen, wenn es kürzer absolvierbare Angebote gibt?

Die Verfahrensbeistandschaft ist keine eng begrenzte Tätigkeit, auch wenn es aufgrund der Zeitabläufe vielleicht den Anschein erweckt. Sie ist vielmehr hochkomplex und verhaftet im Umfeld hochstrittiger Prozesse. Um der verantwortungsvollen Arbeit gerecht zu werden, bedarf es eines fundierten advokatorischen Fachwissens auf dem Boden der anspruchsvollen Verbindung von Recht, Psychologie, Pädagogik, Kommunikation, ethischer Rollenklarheit und wirksamer Transferarbeit in das familiengerichtliche Verfahren. Nach dem aktuell vorliegenden Ausbildungsvertrag umfasst die Hybrid-Ausbildung von INVESTITION ZUKUNFT etwa 250 Unterrichtseinheiten: rund 180 Unterrichtseinheiten in Veranstaltungen sowie etwa 70 Unterrichtseinheiten für Selbstlern-, Intervisions- und Zertifikatsarbeiten. Nach der langjährigen Ausbildungserfahrung von INVESTITION ZUKUNFT unterstützt eine über mehrere Monate angelegte Lernstrecke die nachhaltige Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, Wissen, praktischen Fertigkeiten und einer advokatorischen, kindeswohlgerechten Haltung.

Rechtliche Einordnung: Das Gesetz schreibt keine feste Mindestzahl von Unterrichtseinheiten vor. Entscheidend ist, ob die in § 158a FamFG genannten Kenntnisse und Fähigkeiten als Zusatzqualifikation fundiert erworben und nachgewiesen werden. Aus Sicht von INVESTITION ZUKUNFT reicht ein kurzer drei- oder fünftägiger Kurs regelmäßig nicht aus, um die erforderlichen Kenntnisse, praktischen Fähigkeiten und die professionelle Haltung nachhaltig zu entwickeln. Bei einer umfassenden Zertifikatsausbildung sollten Umfang, fachliche Tiefe, Praxisanteile und Prüfungen in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur hohen Verantwortung der Tätigkeit stehen. Eine fundierte Ausbildung dient damit unmittelbar der Qualität der Interessenvertretung von Kindern.

Was sind wichtige Kriterien für eine gute Weiterbildung?

Eine gute Zertifikatsausbildung zum advokatorischen Verfahrensbeistand stärkt Schlüsselkompetenzen, praktisches Können und eine reflektierte, verinnerlichte Haltung gleichermaßen. Sie behandelt die Subjektstellung des Kindes, den Kindeswillen im Kontext des Kindeswohls, den Willen-Dreiklang, das Kindschafts- und Verfahrensrecht, das Kinder- und Jugendhilferecht, Entwicklungs- und Bindungstheorien, die Gesprächsführung mit Kindern und Erwachsenen, Konflikt- und Kommunikationskompetenz, Rollenklarheit, praktische Fallarbeit sowie die Verschriftlichung und Stellungnahme des Verfahrensbeistands im Urteilsstil. Das Lernen sollte fachlich fundiert, menschlich zugewandt und unmittelbar auf die Praxis übertragbar sein.

Rechtliche Einordnung: Zusätzlich sollten aktuelle Rechtsprechung, Datenschutz, Kinderschutz, der Umgang mit hochkonflikthaften Familiensystemen, die Zusammenarbeit mit Gericht und Jugendamt, professioneller Selbstschutz sowie überprüfbare Leistungsnachweise berücksichtigt werden. Sinnvoll sind Präsenz- oder Live-Online-Anteile mit echter Interaktion, fachliche Supervision und Intervision sowie qualifizierte, erfahrene Referentinnen und Referenten. Aus Sicht von INVESTITION ZUKUNFT ist ein in der Jugendhilfe und am Familiengericht erfahrener und selbst als Verfahrensbeistand tätiger Ausbilder notwendig, der den Kurs organisatorisch und inhaltlich durchgängig fundiert begleitet.

Wie erkenne ich einen seriösen Fortbildungsanbieter?

Ein seriöser Anbieter legt transparent dar, welche Haltung, Inhalte, Lehrmethoden, Prüfungsleistungen, Referentinnen und Referenten sowie Qualitätsstandards hinter dem Zertifikat stehen. INVESTITION ZUKUNFT arbeitet seit 1999 nach drei miteinander verbundenen Grundsätzen:

  • Fachlich: rechtlich, methodisch, psychologisch und systemisch fundiert – stets praxisorientiert und haltungsbewusst.
  • Menschlich: gleichwürdig, zugewandt, respektvoll und verstehend sowie lösungs- und beziehungsorientiert.
  • Vom Kind aus: konsequent aus der Perspektive des Kindes fühlend und denkend – um des Kindes selbst willen und in der Verantwortungsgemeinschaft aller Erwachsenen für das Kind.

„Wir denken vom Kind aus – immer“ ist Alleinstellungsmerkmal, Grundhaltung und Ausrichtung von INVESTITION ZUKUNFT.

Rechtliche Einordnung: Interessierte sollten prüfen, ob der Anbieter eine auftragsbezogene, kindeswohlgerechte und verfassungsrechtlich fundierte Haltung nachvollziehbar vermittelt. Außerdem sollten sie auf ein nachvollziehbares Curriculum, einen angemessenen zeitlichen Umfang, qualifizierte und erfahrene Lehrende mit ausreichender praktischer Erfahrung, überprüfbare Leistungsnachweise sowie transparente Kosten- und Vertragsbedingungen achten. Seriös ist auch, wenn ein Anbieter klar und gesetzeskonform erklärt, dass die endgültige Prüfung der Eignung und jede gerichtliche Bestellung ausschließlich beim Familiengericht liegen.

Worin unterscheidet sich die Ausbildung von INVESTITION ZUKUNFT von anderen Trägern?

„Wirksame Qualität beginnt dort, wo das Kind um seiner selbst willen im Mittelpunkt steht.“ Dieser Satz ist das Qualitätsversprechen von INVESTITION ZUKUNFT. Qualität entsteht nicht allein durch Standards, Zertifikate oder Verfahren. Sie entsteht dort, wo das Kind nicht Objekt von Entscheidungen ist, sondern als eigenständiges Subjekt mit Rechten, Bedürfnissen, Beziehungen und eigener Stimme einbezogen und verstanden wird – im Rahmen seines jeweiligen Entwicklungs- und Erkenntnishorizonts. Dabei gilt: „Children have a voice – but not the choice.“ Kinder haben eine Stimme und ein Recht auf Beteiligung; die Entscheidungsverantwortung darf ihnen jedoch nicht aufgebürdet werden. Die durchgängige Ausrichtung der Ausbildung bleibt deshalb: „Wir denken vom Kind aus – immer.“

Rechtliche Einordnung: Da es keine staatlich einheitliche Ausbildungsordnung gibt, sollten Interessierte die Curricula, Unterrichtsumfänge, Prüfungsformen, Lehrenden, Kosten und Lernformate verschiedener Anbieter sorgfältig vergleichen. Das besondere Profil und Alleinstellungsmerkmal von INVESTITION ZUKUNFT liegt in der Verbindung von langjähriger Praxiserfahrung, fachlicher Tiefe, einer klaren kindeswohlgerechten Haltung und intensivem Praxistransfer. Wir denken vom Kind aus – immer.

Wie verfasse ich eine Stellungnahme als Verfahrensbeistand?

Die Zertifikatsausbildung von INVESTITION ZUKUNFT vermittelt die Verschriftlichung als wirkungsorientierten Transfer in das familiengerichtliche Verfahren. Eine gute Stellungnahme wird im Urteilsstil formuliert, bleibt rollenklar, verständlich und auf das Interesse des Kindes ausgerichtet. Zudem orientiert sie sich an der Arbeits- und Entscheidungsweise des Familiengerichts. Sie stellt nachvollziehbar dar, welchen subjektiven Willen das Kind formuliert, wie sich der Kindeswille zeigt, welche persönliche Bedeutung und Entstehungsbedingungen er hat, und was sich daraus für den rechtlichen Willen-Transfer in das Verfahren ergibt. Beobachtungen, wiedergegebene Äußerungen und fachliche Einordnung sind sprachlich sauber voneinander zu trennen. Die Ausbildung arbeitet hierzu mit dem Urteilsstil, Profischreibregeln, Verständlichkeitskriterien, Fallarbeit und Probe-Stellungnahmen. Die Stellungnahme ist weder ein psychologisches Gutachten noch eine allgemeine Sachverhaltsermittlung; sie macht die subjektiven Interessen des Kindes fachlich fundiert und für das Gericht anschlussfähig sichtbar und bringt diese hierdurch zur Geltung.

Rechtliche Einordnung: § 158b FamFG bestimmt, dass der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes feststellt und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung bringt; zu diesem Zweck soll er auch eine schriftliche Stellungnahme erstatten. Eine gesetzlich vorgeschriebene Gliederung oder ein verbindliches Formular gibt es nicht. Inhalt und Umfang richten sich nach dem Einzelfall. Wesentlich sind eine klare Zuordnung der Willensäußerungen des Kindes, die nachvollziehbare Darstellung des Kindesinteresses, eine alters- und entwicklungsangemessene Einordnung des Kindeswillens sowie die Beachtung der eigenständigen Rolle des Verfahrensbeistands.

Berufseinstieg und Praxis

Wie hoch ist die Vergütung eines Verfahrensbeistands?

Die Ausbildung von INVESTITION ZUKUNFT bereitet darauf vor, die Tätigkeit fachlich, organisatorisch und wirtschaftlich realistisch einzuordnen. Die gesetzliche Pauschalvergütung ist keine Vergütung für ein einzelnes Gespräch, sondern umfasst grundsätzlich die gesamte Verfahrensbeistandschaft im jeweiligen Rechtszug – einschließlich Vorbereitung, Gesprächen, Dokumentation, Stellungnahme, Gerichtsterminen und Nachbereitung. Ob die Pauschale im Einzelfall wirtschaftlich auskömmlich ist, hängt insbesondere vom tatsächlichen Aufwand, den Fahrtwegen, der eigenen Organisation und den betrieblichen Kosten ab. Aufgrund der unterschiedlichen Aufwendungen muss die Wirtschaftlichkeit daher stets individuell beurteilt werden.

Rechtliche Einordnung: Nach § 158c FamFG beträgt die einmalige Vergütung derzeit 690 Euro je Kind und Rechtszug. Wird derselbe Verfahrensbeistand für mehrere Kinder aus demselben Haushalt bestellt, beträgt die Pauschale ab dem zweiten Kind jeweils 555 Euro. Die Vergütung wird aus der Staatskasse gezahlt und deckt grundsätzlich auch die Aufwendungen ab; eine gesetzlich geregelte Ausnahme besteht für eine gerichtlich gestattete Sprachmittlung.

Wie bewerbe ich mich nach der Ausbildung bei einem Familiengericht?

INVESTITION ZUKUNFT bereitet die Teilnehmenden darauf vor, ihre Qualifikation und ihr fachliches Profil gegenüber Familiengerichten klar, verlässlich und praxisnah darzustellen. Die Verantwortung für die spätere Kontaktaufnahme und Fallakquise liegt regelmäßig und unabhängig von (Zusatz)Qualifikationen bei den Absolventinnen und Absolventen. Bewährt hat sich eine sachliche Bewerbung bei den Familienabteilungen der regional erreichbaren Amtsgerichte. Sie sollte die berufliche Grundqualifikation, die spezifische Zertifikatsausbildung, einschlägige Erfahrungen, regionale Einsatzmöglichkeiten, Erreichbarkeit und die eigene kindeswohlgerechte, advokatorische Arbeitsweise nachvollziehbar darstellen. Entscheidend ist nicht ein werblicher Auftritt, sondern die glaubhafte Verbindung von Fachlichkeit, Haltung, Rollenklarheit und verlässlicher Arbeitsorganisation. Investition Zukunft behandelt den Aspekt der Akquise und der Bestellungsabläufe ausführlich in seinen Ausbildungen.

Rechtliche Einordnung: Ein bundeseinheitlich geregeltes Bewerbungsverfahren für Verfahrensbeistände gibt es nicht. Die konkrete Vorgehensweise kann sich von Gericht zu Gericht unterscheiden. § 158 FamFG bestimmt, dass das Familiengericht im einzelnen Verfahren eine fachlich und persönlich geeignete Person bestellt. Nach § 158a FamFG sind die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Verlangen des Gerichts nachzuweisen. Deshalb ist es nach Erhalt des Zertifikates sinnvoll, vorab bei der Verwaltung oder der Familienabteilung des jeweiligen Amtsgerichts Vorgehenswünsche zu erfragen, aber auch die persönliche Kontaktaufnahme mit RichterInnen und RechtspflegerInnen zu ermöglichen.

Kann ich nach der Ausbildung sofort als Verfahrensbeistand arbeiten?

Der erfolgreiche Abschluss der Zertifikatsausbildung schafft eine fundierte Grundlage für die Bewerbung bei Familiengerichten, führt aber nicht automatisch zu einer Bestellung. Nach dem Ausbildungskonzept von INVESTITION ZUKUNFT können unter geeigneten Voraussetzungen bereits nach dem dritten Ausbildungsblock erste Tätigkeiten fachlich angeleitet vorbereitet oder aufgenommen werden. Voraussetzung bleibt immer, dass die persönliche und fachliche Eignung gegeben ist und ein Familiengericht die Person in einem konkreten Verfahren bestellt. Ein verantwortungsvoller Berufseinstieg erfolgt deshalb schrittweise, reflektiert und mit realistischer Einschätzung der eigenen Kompetenzen und zeitlichen Möglichkeiten.

Rechtliche Einordnung: Als Verfahrensbeistand tätig wird eine Person erst durch die gerichtliche Bestellung in einem konkreten Kindschaftsverfahren nach § 158 FamFG. Weder die Teilnahme an einem Kurs noch ein Zertifikat noch eine langjährige berufliche Tätigkeit in den gegebenen Praxisfeldern begründen einen Anspruch auf Bestellung. Das Gericht prüft die fachliche und persönliche Eignung nach § 158a FamFG und entscheidet eigenständig. Auch nach dem Ausbildungsabschluss bleiben regelmäßige Fortbildung, zuverlässige Erreichbarkeit, eine professionelle Organisation und die Fähigkeit zur unabhängigen Interessenvertretung erforderlich.

Muss ich selbstständig tätig sein oder kann ich die Tätigkeit nebenberuflich ausüben?

Die Tätigkeit als „Anwalt des Kindes“ kann grundsätzlich freiberuflich oder nebenberuflich und schrittweise aufgebaut werden. INVESTITION ZUKUNFT vermittelt die Verfahrensbeistandschaft als eigenständiges, verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld und zugleich als fachliche Erweiterung der eigenen Berufspraxis. Viele Absolventinnen und Absolventen berichten, dass das erworbene Wissen ihre bisherige berufliche Tätigkeit nachhaltig erweitert. Für den Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit sind insbesondere ausreichende zeitliche Flexibilität, verlässliche Erreichbarkeit und die Fähigkeit wichtig, Termine in familiengerichtlichen Verfahren kurzfristig und verbindlich wahrzunehmen. Der Tätigkeitsbereich kann zunächst mit wenigen Stunden pro Monat begonnen und anschließend schrittweise ausgebaut werden.

Rechtliche Einordnung: Vor Aufnahme einer selbstständigen oder nebenberuflichen Tätigkeit sollten arbeitsvertragliche Regelungen, mögliche Interessenkonflikte sowie steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und versicherungsbezogene Fragen geklärt werden. Auch Datenschutz, sichere Aktenführung und eine tragfähige Büroorganisation gehören zur professionellen Ausübung. Diese Themen werden in der Ausbildung von INVESTITION ZUKUNFT praxisnah behandelt.

Besteht nach der Qualifizierung eine regelmäßige Supervisions- oder Fortbildungspflicht?

INVESTITION ZUKUNFT versteht Fortbildung, Supervision und kollegiale Intervision als wesentliche Bestandteile verantwortungsvoller Qualitätssicherung. Die Arbeit in Kindschaftssachen verlangt aktuelle Rechtskenntnisse, die fortlaufende Reflexion der eigenen Haltung und einen professionellen Umgang mit emotional belastenden Fallkonstellationen. Da Verfahrensbeistände persönlich bestellt werden und in eigener Verantwortung arbeiten, bietet INVESTITION ZUKUNFT seit 1999 regelmäßig Fortbildungen, Supervision und Intervision an. Zur regelmäßigen Aktualisierung der Rechtskenntnisse steht unter anderem unser Update Familienrecht zur Verfügung.

Rechtliche Einordnung: Nach § 158a FamFG muss sich ein Verfahrensbeistand regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, fortbilden und dies dem Gericht auf Verlangen nachweisen. Eine allgemeine gesetzliche Supervisionspflicht ist nicht ausdrücklich festgelegt. Supervision und Intervision sind dennoch fachlich besonders empfehlenswert und stärken die Qualität der advokatorischen Arbeit mit den zu vertretenden Kindern.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie Interesse, Fragen oder Anregungen?

Dann rufen Sie uns an. Gerne sprechen wir persönlich mit Ihnen. Es erspart in der Regel Zeit und Missverständnisse.

Sie wünschen Informationen zu den Fort- und Ausbildungsangeboten? Oder auch zu den Themen Fallberatung, Supervision oder Kurzzeit-Therapie? Dann rufen Sie mich bitte an. Mündlich lassen sich die Fragen und Inhalte oft besser klären als durch den Mailversand. Also… Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontaktformular

Unterlagen anfordern oder Fragen stellen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.